Folgen nach einer COVID-19-Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Zur Objektivierung kognitiver Defizite fehlen bei klinisch-neuropsychologischen Untersuchungen noch die Parameter zur Kausalitätsbeurteilung. Aus wissenschaftlich-fachlichen und berufsethischen Gründen sollte das Vorliegen ausreichender Kenntnisse über die Krankheit vorerst abgewartet werden.

