Die Begutachtung fraglicher Berufskrankheiten erfordert nicht nur komplexe medizinische Kenntnisse, vielmehr sollte der Sachverständige auch über ein paar juristische Begriffe und Definitionen aus der Arbeitswelt Bescheid wissen. Der Artikel verdeutlich anhand der BK Nr. 25 und 38 die Problematik und gibt einen Leitfaden zur gutachterlichen Vorgehensweise.
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