Mit der Eintragung in die Berufsliste nach dem Psychologengesetz sind (Neuro-)Psychologen auch berechtigt, Gutachten, beispielsweise nach dem ASVG, zu erstatten. Eine herausragende Stärke (neuro)psychologischer Gutachten ist die Objektivierung berichteter Einschränkungen und Beschwerden sowie der Reaktionsfähigkeit und reaktiven Belastbarkeit, die gerade bei der Leistungsbeurteilung besonders wichtig sind. Der Beitrag geht auf die wesentlichen Aspekte eines (neuro)psychologischen Gutachtens ein.

