Zur Manuduktionspflicht eines VwG. Die Manuduktionspflicht des § 13a AVG (iVm § 17 VwGVG) geht nicht so weit, dass eine Pflicht dazu bestünde, Unterweisungen zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit einem Antrag allenfalls stattgegeben werden kann.
Ra 2020/11/0198

