Im Dezember des letzten Jahres wurde im Nationalrat in einer Änderung zum Allgemeinen Sozialversicherungsrecht (ASVG) (FN ) beschlossen, dass Ärzte, die einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben, von dieser eine Ausgleichszahlung für ihren Umsatzausfall im Jahr 2020 erhalten sollen.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

