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Editorial

editorialAufsatzChristina WehringerDAG 2020/55DAG 2020, 121 Heft 6 v. 1.12.2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Bereits in der Stammfassung des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) ist festgelegt, dass durch bestimmte berufliche Exposition - toxische Stoffe, physikalische Einwirkungen - ausgelöste Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden und Betroffenen eine Rente (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zusteht.

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