Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Bereits in der Stammfassung des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) ist festgelegt, dass durch bestimmte berufliche Exposition - toxische Stoffe, physikalische Einwirkungen - ausgelöste Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden und Betroffenen eine Rente (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zusteht.

