Ärztliche Aufklärungspflicht: Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden. Ist ein Eingriff nicht dringlich, muss der Patient auch auf allenfalls bestehende alternative Behandlungsmethoden hingewiesen werden.
7 Ob 51/20f
Ärztliche Aufklärungspflicht: Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden. Ist ein Eingriff nicht dringlich, muss der Patient auch auf allenfalls bestehende alternative Behandlungsmethoden hingewiesen werden.
7 Ob 51/20f
