UbG: Zur Frage der Qualifizierung und Zulässigkeit einer Kontrazeption durch eine Spirale während der Unterbringung. Dient das Setzen einer Spirale der Aufrechterhaltung der durch die medikamentöse Behandlung erreichten Stabilisierung der psychischen Krankheit, ist es als Heilbehandlung iS des UbG zu bewerten.
7 Ob 199/19v

