Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Entgegen dem medial verbreiteten Bild des Pathologen erforscht dieser in der Regel nicht schaurige Tötungsvarianten - dieser Aufgabenbereich bleibt ausnahmslos Gerichtsmedizinern vorbehalten.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

