§ 5a KBGG
Mit dem in § 5a Abs 2 Satz 4 KBGG verwendeten Begriff der Bezugszeiträume sind nur Zeiten des tatsächlichen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, nicht jedoch Zeiten eines Ruhens desselben erfasst.
OGH, 16.01.2024, 10 ObS 78/23b
§ 5a KBGG
Mit dem in § 5a Abs 2 Satz 4 KBGG verwendeten Begriff der Bezugszeiträume sind nur Zeiten des tatsächlichen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, nicht jedoch Zeiten eines Ruhens desselben erfasst.
OGH, 16.01.2024, 10 ObS 78/23b