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Betriebswohnung; Begriff „Betreiberwohnung“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/82bbl 2023, 105 Heft 3 v. 2.6.2023

§ 43 Abs 1 lit a tir BauO 2022, § 43 Abs 2 tir BauO 2022, § 28 Abs 1 lit c tir BauO 2022

Als „Betreiber“ ist die zivilrechtliche Funktion der „Innehabung“ oder auch die Funktion des „Gewerbetreibenden“, der eine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübt, zu verstehen.

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