§ 914 ABGB, § 915 ABGB
Ist der objektive Aussagewert der Patronatserklärung zweifelhaft, ist ihr rechtlicher Gehalt nach den Auslegungsregeln der §§ 914 f ABGB zu ermitteln. Hiebei ist ausgehend vom Wortsinn der Erklärung die dem Erklärungsgegner erkennbare Absicht des Erklärenden entscheidend. Zur Ermittlung dieser Absicht sind alle den Vertragsabschluss begleitenden Umstände, insb die sonstigen Erklärungen der Parteien, heranzuziehen.