vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung BPGG.

5. OGH – Zivilsachen66.03 BPGGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5987Jus-Extra OGH-Z 2016, 21 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 48f Abs 1 BPGG, § 48f Abs 3 BPGG

Die Übergangsbestimmung des § 48f Abs 1 und 3 BPGG ist dahin auszulegen, dass sich in einem zum 1.1.2015 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahren eine erst nach dem 1.1.2015 eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustands und die daraus resultierende Veränderung (Erhöhung) im Ausmaß des Pflegebedarfs nach der ab dem 1.1.2015 geltenden („neuen“) Rechtslage richtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte