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Aufrechnungsbescheid, Bekämpfung.

5. OGH – Zivilsachen66.02 GSVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6291Jus-Extra OGH-Z 2017, 44 Heft 377 v. 1.12.2017

§ 71 GSVG, § 2 Abs 2 IO

Ist strittig, ob der Sozialversicherungsträger im Konkurs des Anspruchsberechtigten gegen möglicherweise pfändbare Einkommensbestandteile aufrechnet, kann ausschließlich der Masseverwalter einen Aufrechnungsbescheid (mit Klage nach § 67 Abs 1 Z 1 ASGG) bekämpfen, auch wenn der Bescheid nur gegen den Schuldner gerichtet ist.

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