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Asylwerber, Familienverfahren.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6057Jus-Extra VwGH-A 2016, 8 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 34 Abs 4 AsylG 2005, Art 17 Abs 1 Dublin III-VO

I. § 34 Abs 4 AsylG 2005 ist dahingehend zu verstehen, dass im Familienverfahren gegenüber allen Familienangehörigen dieselbe Art der Erledigung zu treffen ist.

II. Die Zurückweisung der Anträge der Familienmitglieder ist mit § 34 Abs 4 AsylG 2005 nicht vereinbar, wenn das Verfahren des Ehemanns und Vaters bereits zugelassen ist. Dies hat – wenn die Zurückweisung der Anträge aller Familienangehörigen gem § 5 AsylG 2005, etwa infolge der Zuständigkeit Österreichs für die Prüfung des Antrages des Familienvaters, nicht mehr in Betracht kommt – im Hinblick auf die übrigen Familienmitglieder die Ausübung des Selbsteintrittsrechts gem Art 17 Abs 1 Dublin III-VO zur Folge.

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