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ASVG § 183

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5016/27/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( ASVG § 183 ) Die erstmalige Bemessung einer Gesamtrente aus mehreren Unfallereignissen ist ohne die Einschränkung des § 94 B-KUVG (§ 183 ASVG) vorzunehmen. OGH 10 Ob S 413/97a v. 16.12.1997. (SSV-NF 157/1997)

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