vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 175 Abs 1

SozialversicherungARD 4811/27/97 Heft 4811 v. 31.1.1997

( ASVG § 175 Abs 1 ) Vor Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses kann Unfallversicherungsschutz nur in dem Fall bejaht werden, dass der (zukünftige) Dienstnehmer auf dem Weg zur erstmaligen Aufnahme der ab einem bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall erleidet, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird. LG Innsbruck 46 Cgs 46/95 v. 12.06.1995. (ZAS Jud. 6/1996)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte