§ 863 ABGB
Ein ärztlicher Behandlungsvertrag über eine Covid-Schutzimpfung kann zwischen dem Betreiber einer Impfstraße und der zu impfenden Person schlüssig zustande kommen. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Betreiber um den Ablauf kümmert, die Infrastruktur zur Verfügung stellt, die Impfärzte im Namen des Betreibers auftreten und gegenüber der zu impfenden Person klargestellt wird, dass der Betreiber die Impfstelle ist.