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Arbeitssucht als Behinderung?

ArbeitsrechtAndreas GerhartlRdW 2025/208RdW 2025, 267 Heft 4 v. 10.4.2025

Der weit gefasste Begriff der (schlichten) Behinderung wirft etliche Fragen auf. Gleiches gilt für das Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung im Falle einer benachteiligenden Differenzierung, wenn eine (schlichte) Behinderung - und damit das Bestehen eines diskriminierungsgeschützten Merkmals - zu bejahen ist. Diesen Aspekten wird hier am Beispiel der Arbeitssucht nachgegangen.

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