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Keine Dokumentationspflicht für Rechtsanwältinnen

RechtsprechungJudikaturGernot Murko, Teresa PernerAnwBl 2026/156AnwBl 2026, 247 - 250 Heft 3 v. 11.5.2026

Das Fehlen einer Dokumentation der (allenfalls erfolgten) Verständigung begründet keine Sorgfaltswidrigkeit, weil die Erstbeklagte (Rechtsanwaltsgesellschaft) zu einer solchen Dokumentation nicht verpflichtet war.

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