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Zur Wahrung des deutschen Schriftlichkeitserfordernisses für bestimmende Schriftsätze durch Zeichnung im Rubrum des Schriftsatzes durch einen österreichischen Rechtsanwalt

RechtsprechungJudikaturAlexander WittwerAnwBl 2025/244AnwBl 2025, 612 - 615 Heft 10 v. 31.10.2025

Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt hat in einem Verfahren vor den deutschen Zivilgerichten vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln.

IX

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