Bereits mit ÖRAK-Infomail 13/2024 wurde über die strukturierte Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen informiert. Im Zuge der Offenlegung von Jahresabschlüssen ist es nun vermehrt zu Verbesserungsaufträgen der Firmenbuchgerichte gekommen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

