Mit Beschluss der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags vom 26. 9. 2024 haben die Delegierten zur Vertreterversammlung Änderungen der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs (RL-BA 2015), der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK), der Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags über die Versorgungseinrichtungen Teil A der österreichischen Rechtsanwaltskammern (Satzung Teil A 2018) und der Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags über die Versorgungseinrichtungen Teil B der österreichischen Rechtsanwaltskammern (Satzung Teil B 2018) und der Richtlinie für die Vergabe von Standesauszeichnungen (Ehrenzeichen-RL) sowie die Aufhebung der Entlohnungs-Richtlinie vorgenommen.

