Das Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird, wurde am 18. 7. 2024 im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2024/96 kundgemacht und ist mit 1. 8. 2024 in Kraft getreten.
Dieses Gesetz sieht eine Erhöhung des Verteidigungskostenersatzes bei Freisprüchen in Hauptverfahren, gestaffelt nach dem zuständigen Gericht, vor (§ 393a StPO):

