WS, eine türkische Staatsangehörige kurdischer Abstammung, beantragte in Bulgarien internationalen Schutz, nachdem sie häusliche Gewalt und Drohungen mit einem "Ehrenmord" durch ihre Familie in der Türkei erlebt hatte. Der Antrag von WS wurde von den bulgarischen Behörden abgelehnt, woraufhin sie Rechtsmittel einlegte. Der Fall wurde schließlich dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt, insbesondere zu Fragen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt als Grund für internationalen Schutz nach EU-Recht.

