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Zur Anwendung des § 43a Abs 4 StGB

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/74AnwBl 2024, 150 Heft 3 v. 26.2.2024

Ein Schuldspruch nach § 201 Abs 1 StGB steht der Anwendung des § 43a Abs 4 StGB nicht schlechthin entgegen.

17 Bs 81/23w

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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