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Tatbestandliche Handlungseinheit

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/73AnwBl 2024, 150 Heft 3 v. 26.2.2024

Die Strafdrohung für eine tatbestandliche Handlungseinheit bestimmt sich nach der Vornahme des letzten Teilakts, ohne dass dem Täter früheres, zur Zeit vorangegangener Teilhandlungen geltendes (allenfalls günstigeres) Recht zugutekommt.

11 Os 30/23f

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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