Bei Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung ist eine Eventualfrage in Richtung des Verbrechens des Totschlags nicht zu stellen.
12 Os 32/23g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bei Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung ist eine Eventualfrage in Richtung des Verbrechens des Totschlags nicht zu stellen.
12 Os 32/23g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
