Seit kurzem ist der Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwaltschaft zur diesbezüglichen Aufgabe (vgl § 36 Abs 1 Z 1 RAO) im Internet unter www.wahrnehmungsbericht.at veröffentlicht und abrufbar.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

