vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Schiedsfähigkeit von Gesellschafterstreitigkeiten in Personengesellschaften

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2024/265AnwBl 2024, 621 Heft 11 v. 25.10.2024

1. Das Fehlen einer objektiven Schiedsfähigkeit ist als eigener Aufhebungsgrund in § 611 Abs 2 Z 7 ZPO normiert. Die fehlende objektive Schiedsfähigkeit eines Anspruchs hindert das Zustandekommen eines Schiedsspruchs nicht. Dieser ist wirksam, aber anfechtbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!