Die Gehaltsabrechnungen von Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern (RAA) werden in der Praxis unterschiedlich gehandhabt und bieten mögliche Fehlerquellen, die bei Unkenntnis zu empfindlichen Gehaltseinbußen der RAA führen können. Die Thematik wurde daher an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herangetragen und in weiterer Folge eine Stellungnahme von ECA Klagenfurt Steuerberatungs GmbH zur richtigen Gehaltsabrechnung eingeholt, welche dem gegenständlichen Artikel zugrunde liegt. Dieser ist eine Überarbeitung des Artikels von Mag. in AnwBl 2019, 375 ff.

