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Rechtsmittel - Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung - VO (EU) 2016/794 - Art 49 Abs 3 und Art 50 - Schutz personenbezogener Daten - Widerrechtliche Datenverarbeitung - in der Slowakei gegen den Rechtsmittelführer eingeleitetes Strafverfahren - von der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für Ermittlungszwecke erstellte Expertise - Extraktion von Daten aus Mobiltelefonen des Rechtsmittelführers - Weitergabe dieser Daten - immaterieller Schaden - Schadensersatzklage

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2024/169AnwBl 2024, 346 - 347 Heft 6 v. 29.5.2024

Nach der Ermordung des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und dessen Verlobter am 21. 2. 2018 führten die slowakischen Behörden umfangreiche Ermittlungen durch. Auf Ersuchen dieser Behörden extrahierte die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) die Daten, die auf zwei mutmaßlich Herrn Marian Kočner gehörenden Mobiltelefonen gespeichert waren. Europol übermittelte den genannten Behörden sodann ihre wissenschaftlichen Berichte und übergab eine Festplatte mit den extrahierten verschlüsselten Daten. Im Mai 2019 veröffentlichte die slowakische Presse Informationen, die aus den Mobiltelefonen von Herrn Kočner stammten, darunter Transkriptionen seiner intimen Kommunikation. Zudem wies Europol in einem ihrer Berichte darauf hin, dass Herr Kočner seit 2018 wegen des Verdachts einer Finanzstraftat in Haft sei und dass sein Name ua unmittelbar mit den sogenannten "Mafia-Listen" und den "Panama Papers" in Zusammenhang stehe.

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