Keine verfassungsrechtlichen Bedenken des OGH gegen das Erfordernis der Verbringung der Kernzeit im Inland
Vorabentscheidungsersuchen des OGH an den EuGH zur Frage, ob dieses Erfordernis gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt
Die Rückwirkung einer Eintragung in die Liste der RAA bezieht sich nur auf die Anrechnung der Praxiszeit, nicht aber auf das Entstehen der Vertretungsbefugnis des RAA

