Die EU-Institutionen haben sich auf eine Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union geeinigt. Ziel der Richtlinie ist es, europaweite Mindeststandards zu schaffen, um die Effektivität der EU-Sanktionen zu gewährleisten.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

