Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof kann es mitunter zu diffizilen Fragen hinsichtlich des Kostenersatzes, der Kostentragung bzw letztlich auch der Eintreibung der zugesprochenen Verfahrenskosten kommen. Dieser Artikel dient folglich als Leitfaden sowie als Überblick über die wichtigsten Grundsätze des durch den Verwaltungsgerichtshof anzuwendenden Kostenrechts, um so künftige Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Die vorliegende Darstellung bezieht sich dabei vornehmlich auf die zwei in der Praxis (gemessen am Geschäftsanfall) wichtigsten Verfahrensarten, das Revisions- und das Fristsetzungsverfahren, (FN ) und fokussiert sich insbesondere auf die durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 entstandenen Neuerungen.

