Am 10. 11. entschied der EuGH in C-163/21 , AD ua/PACCAR Inc, DAF TRUCKS NV, DAF Trucks Deutschland GmbH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, dass die Offenlegung von "relevanten Beweismitteln" iS des Unionsrechts auch Dokumente umfasst, die eine Partei durch die Zusammenstellung oder Klassifizierung von Informationen, Kenntnissen oder Daten, die sich in ihrer Verfügungsgewalt befinden, erstellen kann.