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Elektronischer Rechtsverkehr: Rechtzeitigkeit einer falsch adressierten Eingabe

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2022/322AnwBl 2022, 632 Heft 12 v. 25.11.2022

Die in den Gesetzesmaterialien zu § 89d GOG vorgesehene Funktion der Bundesrechenzentrum GmbH als "vorgelagerte Einlaufstelle des Gerichts" ändert nichts daran, dass ein im Wege des ERV übermitteltes Schriftstück - unter Nichteinrechnung des Postenlaufs - nur dann als rechtzeitig eingebracht angesehen werden kann, wenn es durch Angabe des jeweils zutreffenden "Dienststellenkürzels" an das richtige Gericht adressiert war.

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