Der Kl kaufte vom Bekl als Verkäufer ein gebrauchtes Fahrzeug. Einige Zeit danach forderte die Erwachsenenvertreterin des Voreigentümers den Kl zur Herausgabe dieses Fahrzeugs auf und verwies darauf, dass der Bekl es dem damals schon geschäftsunfähigen Eigentümer "arglistig herausgelockt" habe. Nach dieser Aufforderung einigten sich der Kl und die Vertreterin des Voreigentümers schließlich in einem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich auf eine Zahlung gegen den Verzicht auf den Herausgabeanspruch.