vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Klagslegitimation nach § 7 UWG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/311AnwBl 2022, 629 - 630 Heft 12 v. 25.11.2022

1. ErstKl ist eine GmbH, als ZweitKl tritt der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der ErstKl auf. Von den Kl wurde das Verbot herabsetzender, unwahrer und beleidigender Äußerungen sowie der Widerruf der Äußerungen und der Ersatz des Schadens samt Urteilsveröffentlichung begehrt.

2. Das BerG ist hier davon ausgegangen, dass der ZweitKl als Geschäftsführer einer GmbH zwar hinsichtlich § 1330 ABGB, nicht aber bezüglich § 7 UWG aktivlegitimiert ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!