Schon von Berufs wegen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, alles Notwendige unumwunden vorzubringen. So halten wir es aber auch in der standes- und rechtspolitischen Arbeit.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Schon von Berufs wegen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, alles Notwendige unumwunden vorzubringen. So halten wir es aber auch in der standes- und rechtspolitischen Arbeit.
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