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Tätigkeiten im EU-/EWR-Ausland bzw in der Schweiz - das Formular-A1 ist immer mitzuführen

Wichtige InformationenAufsatzUrsula KochAnwBl 2019, 659 Heft 11 v. 7.11.2019

Im Rahmen der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung [EG] 883/2004 und Verordnung [EG] 987/2009) wird geregelt, welche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind, wenn eine Person in mehreren Mitgliedstaaten (= Vertragsstaaten der Verordnung) eine Erwerbstätigkeit ausübt.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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