Die Verpflichtung zur Aushändigung von Akten bei Beendigung der Vertretung ist eine Holschuld, setzt aber ein Leistungsangebot voraus
23 Ds 2/18y
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Verpflichtung zur Aushändigung von Akten bei Beendigung der Vertretung ist eine Holschuld, setzt aber ein Leistungsangebot voraus
23 Ds 2/18y
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