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Wahlmanipulation

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/122AnwBl 2019, 295 Heft 5 v. 25.4.2019

Ein "Anspruch der Wahlberechtigten auf ein gesetzmäßig abgeführtes und überprüfbares Wahlverfahren, an dessen Ende ein unzweifelhaftes Wahlergebnis stehen sollte", reicht als Bezugspunkt des Schädigungsvorsatzes nach stRsp nicht aus, weil es sich (zirkulär) im Anspruch auf Einhaltung jener Vorschriften erschöpft, deren Verletzung vom Tatbestandsmerkmal des Befugnismissbrauchs erfasst ist.

14 Os 73/18v

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