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Entscheidung - OBDK, 27.03.2000, 16 Bkd 2/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7683AnwBl 2000, 419 - 420 Heft 7 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Eine zielverfehlende Klage begründet bei einer schwierigen Rechtslage und Darlegung einer OGH-konformen Rechtsbegründung keine Verletzung der Berufspflichten des Rechtsanwalts.

OBDK, 27.03.2000, 16 Bkd 2/99

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 RAO

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