§ 1 AHG, § 38a SicherheitspolG
Betretungs- und Annäherungsverbote nach § 38a SPG dienen dem Schutz des Gefährdeten. Das schuldhafte Unterlassen solcher Anordnungen kann daher Amtshaftungsansprüche begründen.
OGH, 27.05.2024, 1 Ob 39/24b
§ 1 AHG, § 38a SicherheitspolG
Betretungs- und Annäherungsverbote nach § 38a SPG dienen dem Schutz des Gefährdeten. Das schuldhafte Unterlassen solcher Anordnungen kann daher Amtshaftungsansprüche begründen.
OGH, 27.05.2024, 1 Ob 39/24b