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Angemessene Geschäftsführerentlohnung

Rechtsprechungkurz gefasstAlois Birklbauer, Lydia Mayer, Claudia Promberger, Lyane SautnerJSt 2004/38JSt 2004, 99 Heft 3 v. 1.5.2004

§ 159 Abs 5 Z 3 StGB

Wirft das schuldnerische Unternehmen keinen Ertrag ab oder arbeitet es überhaupt mit Verlust, so ist eine Geschäftsführerentlohnung als Aufwand idR als übermäßig anzusehen, wenn sie über das hinausgeht, was zur allerbescheidensten Lebensführung notwendig ist.

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