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Akteneinsicht

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2025/20JSt 2025, 184 Heft 2 v. 21.5.2025

§ 17 AVG

Die Akteneinsicht ist im StVG selbst nicht geregelt, sondern in § 17 AVG. Der Einsichtswerber muss daher an

Seite 184


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