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§ 9 Abs 4 KStG

ARD 5256/28/2001 Heft 5256 v. 19.10.2001

(§ 9 Abs 4 KStG) Eine umgründungsveranlasste Rücklagenbildung bei einer Organgesellschaft kann unter die Regelung des § 9 Abs 4 letzter Teilstrich KStG 1988 fallen. BMF 28.05.2001.

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