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§ 5 VNEP-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2026

2. Hauptstück

Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan

1. Abschnitt

Ausgangssituation Allgemeines

§ 5.

Die Ausgangssituation für die Netzplanung nach § 4 Abs. 1 Z 1 hat zu enthalten:

  1. 1. eine Darstellung des Versorgungsgebiets,
  2. 2. eine Darstellung des Verteilernetzes,
  3. 3. den Bestand an Stromerzeugungsanlagen, Elektrizitätsspeicheranlagen und nach § 98 ElWG anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen unter Berücksichtigung historischer und aktueller Entwicklungen,
  4. 4. die Entwicklung zulässiger, gebuchter und verfügbarer Netzanschlusskapazitäten und
  5. 5. Angaben zu den Möglichkeiten zur Fernüberwachung und steuerung, zur Optimierung des Netzbetriebs mittels Smart-Grid-Komponenten und zur Steuerung von Lastflüssen.

Schlagworte

Fernsteuerung

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Gesetzesnummer

20013205

Dokumentnummer

NOR40278759

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