6. Abschnitt
Stellungnahmen
§ 24.
Dem Verteilernetzentwicklungsplan sind alle im Rahmen der Konsultation eingelangten Stellungnahmen anzuhängen und im Rahmen einer Zusammenfassung zu würdigen. In dieser Zusammenfassung ist darzulegen, inwieweit diese Stellungnahmen bei der weiteren Netzplanung berücksichtigt wurden oder noch zu berücksichtigen sind.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Gesetzesnummer
20013205
Dokumentnummer
NOR40278778
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